/ AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
des Bootsverleih Overschmidt am Aasee (Overschmidt Aasee GmbH)

1. Die Boote sind sach- ordnungsgemäß und pfleglich zu handhaben. Der Mieter ist zugleich Bootsführer und für eine sachgemäße Handhabung des Bootes zu Wasser und an Land verantwortlich.

2. Nichtschwimmer dürfen die Boote nur mit Schwimmweste benutzen. Kinder dürfen die Boote erst ab einem Alter von 12 Jahren allein benutzen, wobei dann Schwimmwestenpflicht besteht.

3. Verhaltenspflichten:

· Den Segelbooten und dem Rundfahrtschiff ist Vorfahrt zu gewähren;

· Kollisionen müssen unbedingt vermieden werden;

· das Umsteigen auf andere Boote ist untersagt;

· der Mindestabstand zum Ufer von 15 Metern muss eingehalten werden;

· das Durchfahren der Brücken ist nicht gestattet;

· die maximal für das Boot zugelassene Personenzahl darf nicht überschritten werden.

Darüber hinaus sind die weiteren für die Nutzung des Aasees geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die Vorfahrts- und Kollisionsverhütungsvorschriften, zu beachten.

4. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für jegliche schuldhafte Beschädigung des gemieteten Bootes, sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden, welche im Zusammenhang mit der Nutzung des Bootes eingetreten sind. Während der Vermietung ist der Mieter für das Boot verantwortlich. Bei Unfällen oder Beschädigungen an dem Boot, hat der Mieter den Vermieter bei der Rückgabe des Bootes über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten. Bei Verlust oder Diebstahl haftet der Mieter. Der Mieter hat sich bei der Übernahme des Bootes von dem ordnungsgemäßen Zustand des Bootes zu überzeugen und bereits bestehende Mängel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Der Mieter trägt die Beweislast dafür, dass ein eingetretener Schaden nicht auf einen unsachgemäßen oder vertragswidrigen Gebrauch durch ihn oder eine andere Person, die sich auf seine Veranlassung auf dem Boot befunden hat, beruht.

5. Haftung des Vermieters´

Die Benutzung der Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Für Schäden haftet der Vermieter nur, soweit er diese durch schuldhaftes Verhalten verursacht hat. Der Vermieter haftet nicht für Schäden oder den Verlust von privaten Gegenständen, welche auf dem Boot mitgeführt werden.

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